Auch ernährungstechnisch fühle ich mich in meiner Wahlheimat wohl. Was aber nicht bedeutet, dass ich nicht ab und zu in die alte Heimat fahre, um mir ein paar Dinge zu besorgen, die ich hier nicht bekomme. Dazu gehören z.B. eine ganz bestimmte Sorte Kartoffelchips oder das Milchmixgetränk eines bekannten Herstellers <Alles Müller, oder was>.
Bei meinem letzten Einkaufstripp wurde ich bei der Rückreise in die CH vom Zoll kontrolliert. Das kommt nicht oft vor uns ich wusste, dass ich bezüglich Alkohol und Tabak (Nichtraucher) keine Probleme mit dem Zoll bekommen würde.
Allerdings stellte sich heraus, dass ich zu viel Milch(produkte) einführen wollte (auch bei Milch, Fleisch und sonstige landwirtschaftlichen Produkten gibt es strenge Limitierungen) und sollte dann rund 21 Franken Zoll bezahlen. Ich hab' nicht diskutiert sondern gezahlt – ich war mir zwar nicht bewusst, dass ich einen Fehler gemacht hatte, aber das ändert ja nichts an den Tatsachen. Ich musste dann auch nur die Abgaben für die Milch zahlen und keine Strafe oder ähnliches.
Warum ich das erzähle? Nun, ich weiss es eigentlich auch nicht so genau, aber anscheinend sind die Einfuhr in die CH und der Zoll ein grosses Thema:
Eine in Bern lebende Künstlerin mit EU-Pass hat bei der Einreise in die Schweiz "vergessen" beim Zoll anzugeben, dass sie eine Violine im Wert von 4,5 Millionen Euro dabei hatte. Da diese erst bei der Durchsuchung des Zolls zutage kam, wurden die Beamten misstrauisch und verlangten eine Sicherheitsleistung von der Künstlerin für allfälligen Zoll und Abgaben. Da diese nicht zahlen wollte oder konnte, wurde die Violine beschlagnahmt und ist zwischenzeitlich wieder in der Obhut des Eigentümers.
Auch wenn die Geige nicht ihr gehört sondern eine Dauerleihgabe ist, ändert das nichts an der versuchten illegalen Einfuhr.
Diese Geschichte hat einen gewaltigen Aufschrei in der hiesigen Presse verursacht. Grundtenor ist der böse, unverhältnismässige Zoll und das arme Opfer, jene Musikerin.
Schuld ist demnach nicht die Musikerin, die es versäumt hat, rechtzeitig die notwendigen Abklärungen und Vereinbarungen mit dem Zoll bzw. den Behörden zu treffen und stattdessen versuchte, die Violine einzuschmuggeln sondern der Zoll, der sich an Gesetze und Vorschriften gehalten hat. Der Zoll, der jeden anderen Reisenden auf die Einhaltung des Einfuhrfreibetrages von 300 Franken kontrollieren muss.
Besonders schön auch die "menschliche Note", die die Journallie ins Spiel bringt: Durch den erlittenen Schock (Gesetze gelten auch für sie) hat die Künstlerin die Lust an der Geige verloren.
Und hier finde ich dann den Link an den Anfang zurück – mir hat die Milch trotz der Erlebnisse am Zoll noch hervorragend geschmeckt.
Was vielleicht auch daran liegt, dass ich weder Musiker noch Regisseur bin und somit nicht glaube, dass ich über dem Gestz stehe.

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Sorry, Peter, aber auf die Einfuhr von Produkten des Theo M. (70) sollten Strafzölle in sechsstelliger Höhe fällig sein.
(Vor der Bemühung von Google in dieser Angelegenheit empfiehlt sich eine dreifache Dosis Zantic 75)
Bádóir
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