Der Schweizer Bundesrat erlaubt zukünftig das Führen von Schusswaffen für sog. "Transportpolizisten", umgangssprachlich Bahnpolizei. Dies aufgrund von Forderungen aus Polizei- und Justizkreisen und gegen den Willen diverser Bahngesellschaften.
Zur Begründung heisst es, die Transport-Sheriffs brauchen diese Schusswaffen zur Deeskalation und vor Allem zum Selbstschutz.
Daraus lassen sich 3 Schlussfolgerungen bzw. Annahmen ableiten:
- In Schweizer Zügen gibt es also wilde Schiessereien und/oder Messerstechereien, vor denen die Transportpolizisten zu schützen sind! Ich muss zugeben, diese Zustände hat man vor der Öffentlichkeit lange und perfekt verheimlicht.
- Die mit gleicher Aufgabenstellung und gleichem Risikopotenzial agierenden privaten Wachdienste (die keine solche Erlaubnis bekommen) würden entweder von Randalierern – wahrscheinlich aufgrund anderer Uniformen – in Ruhe gelassen oder haben einfach kein Anrecht auf Selbstschutz. Egoistisch, kurzsichtig, dämlich, …?
- Mal angenommen es kommt wirklich zu einer Eskalation in einem Zug … Viele Züge sind überfüllt und so ein Transportpolizist sieht sich genötigt seine Schusswaffe auf engstem Raum einzusetzen – da liegt das grösste Risiko bei den unbeteiligten Passagieren ringsum, weder bei den Ordnungshütern noch bei den Randalierern.
Immerhin besteht aber durchaus noch Hoffnung: Die BLS hat bereits erklärt, dass sie keine Notwendigkeit und Veranlassung sieht, mit Schusswaffen ausgerüstetes Personal einzusetzen und die SBB hat sich zumindest noch nicht abschliessend dazu geäussert.
